Zum Hauptinhalt springen

Standards und Schnittstellen

Einführung

Ein Verwaltungsportal bietet Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Online-Anträgen. Dafür werden Basisdienste wie Authentifizierung / Anmeldung, Postfach, Suche oder Bezahlung benötigt. Im Rahmen des Portalverbunds haben wir die Kommunikationsbeziehungen zwischen den verschiedenen Komponenten betrachtet und diese in Diagrammen abgebildet. Entsprechend der Anforderungen an eine Interoperabilität aller Dienste von Bund, Ländern und Kommunen wurden die Standardisierungsbedarfe der Kommunikationsbeziehungen analysiert und Standards und Schnittstellen für diese dargestellt. Auf diesen Seiten werden neben Diagrammen und der Liste der Kommunikationsbeziehungen Beschreibungen für die Basisdienste / Komponenten dargestellt und enthalten auch Links auf die Dokumentationen der verschiedenen Arbeitsgruppen.

Kommunikationsbeziehungen PortalverbundKommunikationsbeziehungen Einer-für-Alle
Landkarte-PVLandkarte-EfA

Herausgeber und Ansprechpartner

NameOrganisation
Christian SombeckStMD Bayern
Martin FuhrmannMdI Rheinland-Pfalz
Stefan NowakCapgemini i.a.d. BMI DV 3
Tobias SchuhFITKO

Rahmenbedingungen

Das Onlinezugangsgesetz

Den rechtlichen Rahmen der Umsetzung des Portalverbunds bildet das Onlinezugangsgesetz (OZG). Dafür sind insbesondere die folgenden Paragraphen relevant:

  • § 4 Absatz 1 OZG – einzusetzende IT-Komponenten
  • § 5 OZG – IT-Sicherheit
  • § 6 Absatz 1 und 3 OZG – technische Kommunikationsstandards für Portalverbund und sonstige Verwaltungsverfahren

Die europäische SDG-Verordnung (Single Digital Gateway)

Weiterhin gibt es Vorgaben aus der europäische Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten (SDG-Verordnung)

  • EU 2018/1724 SDG – Unterstützung von der Europäischen Kommission bereitzustellender Nutzerschnittstelle

IT-Planungsrats-Beschluss 2018/40

Neben den konkret verabschiedeten Diensten interoperables Nutzerkonto, Postfach, Bezahldienst und der Such-Funktion aus dem IT-Planungsrats-Beschluss 2018/40 zum Portalverbund sind künftige weitere Basisdienste zur Prüfung vorgesehen (insb. Statusmonitor und Datensafe für Dokumente), um auch künftig Standardisierungsbedarfe zu erkennen und für verbindlich zu erklären.

Im Beschluss wurde festgelegt, dass folgende Dienste im Portalverbund umgesetzt werden müssen:

  • interoperables Nutzerkonto
  • elektronische Bezahlmöglichkeit
  • Postfach
  • Suchfunktion

Weitere Basisdienste sind zur Prüfung vorgesehen, aber aktuell noch nicht vom IT-Planungsratbeschlossen. Diese sind insbesondere der Statusmonitor und der Datensafe und diese werden daher bisher in diesem Rahmen nicht betrachtet. Es ist das Ziel gemeinsam mit Bund und Ländern einen Konsens über die Inhalte der Standards zu erreichen. Dadurch wird die Akzeptanz gesteigert und die Synergieeffekte in den Vordergrund gestellt.

Hintergründe des Portalverbunds

Der Portalverbund ist ein Verbund von Verwaltungsportalen entsprechend des OZG. Ein einzelnes Verwaltungsportal bietet neben den zugehörigen Online-Diensten meistens auch querschnittliche Funktionen, wie Authentifizierung (ggf. über den Personalausweis NPA), Nutzerkonto, Suchfunktion, Bezahldienste und die Anbindung an die Fachverfahren an. Ein solches Portal hat in der Regel ca. 26 Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen / Services / Komponenten. Alleine durch die Ebenen Bund und Länder ergeben sich damit 17 Verwaltungsportale mit vergleichbaren Komponenten und dazwischen bestehenden landesinternen Schnittstellen. Zusätzlich gibt es noch Fachportale von nachgelagerten Behörden (z.B. die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit) oder Themenportale, die für Behörden auf kommunaler oder landesebene Online-Dienste bündeln (z.B. das Elster oder Elterngeld Portal). Alle diese Portale bieten überschneidende Funktionalitäten an. Im Zuge des Portalverbundes sollen hier Synergien entdeckt und gehoben werden und durch standardisierte Schnittstellen und Komponenten eine Interoperabilität und Austauschbarkeit erreicht werden, um die Akzeptanz des Bürgers zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit zu steigern.

Verwendung / Lizenz

Die Grafiken / Landkarten in diesem Projekt sind gemäß CC BY 3.0 DE lizensiert. Sie dürfen diese Inhalte für beliebige Zwecke, sogar kommerziell, in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten sowie diese Grafiken verändern und darauf aufbauen. Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders. Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Die Lizenz ist unter https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode verfügbar.